Schutzkonzept
1 Leitbild und gesetzliche Grundlagen
In meiner Kindertagespflege stehen das Wohl, die Würde und die individuelle Entwicklung der mir anvertrauten Kinder im Mittelpunkt. Ich trage eine hohe Verantwortung für die körperliche, seelische und emotionale Unversehrtheit der Kinder. Dieses Schutzkonzept dient als verbindlicher Handlungsleitfaden für meinen pädagogischen Alltag und bietet den Eltern meiner Tageskinder, Eltern potentiell zukünftiger Tageskinder und allen interessierten Mitmenschen maximale Transparenz und sichert mein Handeln rechtlich ab.
Die gesetzliche Grundlage dieses Konzeptes bildet der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII.
Ich sehe meine Kindertagespflege als einen sicheren Hafen und lebendigen Lernort. In einem familiären, überschaubaren Rahmen, biete ich Kindern die Möglichkeit, die Welt in ihrem eigenen Tempo zu entdecken. Jedes Kind ist ein kompetentes Wesen, welches an sich einzigartig und wertvoll ist, seine eigenen Stärken, Bedürfnisse und Rechte besitzt. Ich begegne den Kindern partizipatorisch, indem ich ihnen altersgerechte Wahlmöglichkeiten und Mitspracherechte im Alltag ermögliche.
Bei mir dürfen die Kinder alle Emotionen zeigen und lernen mit ihnen umzugehen. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz und Unversehrtheit.
Ich verpflichte mich zu einem achtsamen und verantwortungsvollen Umgang mit den mir anvertrauten Kindern. Körperliche, seelische oder verbale Gewalt sowie jede Form von Grenzverletzung haben in meiner Kindertagespflege keinen Platz.
Kinder sollen sich sicher fühlen, Vertrauen entwickeln und lernen, ihre Bedürfnisse und Grenzen wahrzunehmen und auszudrücken.
Ich schaffe Rahmenbedingungen die Kinder schützen und stärken:
- respektvoller und wertschätzender Umgang
- strukturierter Alltag mit Regeln und Freiraum für individuelle Entwicklung
- Schutz der Intimsphäre
- liebevolle Atmosphäre und feste Rituale schenken den Kindern emotionale Sicherheit
- Bedürfnisorientierung zur Stärkung von Selbstvertrauen und Selbstständigkeit
In der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern ist mir eine offene und ehrliche Kommunikation besonders wichtig. Ich begegne dem Tageskind sowie seinen Eltern respektvoll. Ein gutes Verhältnis in der Erziehungspartnerschaft bedeutet auch immer, dass sich das Tageskind in der Tagespflege sicher und geborgen fühlen kann. Ich verstehe meine Arbeit als familienergänzende Unterstützung, bei der die Werte der Familie respektiert werden.
Durch regelmäßige Fortbildungen, fachlichen und kollegialen Austausch entwickle ich meine pädagogische Arbeit stetig weiter.
(Weiter unter 9 Fortbildung/ Qualitätssichernde Maßnahmen)
2 Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex dient dem Schutz meiner Tageskinder und schafft Transparenz für Eltern, Kinder und die Tagespflegeperson. Dieser gilt zudem für alle weiteren im Haushalt lebenden Familienmitgliedern. Er beschreibt verbindliche Regeln für einen respektvollen, professionellen und kindgerechten Umgang miteinander. Ziel ist es, einen Rahmen zu schaffen, der Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch in der Kindertagespflege verhindert.
Nähe und Distanz
Körperliche und emotionale Nähe orientieren sich stets am Wohl und den Bedürfnissen des Kindes. Die persönlichen Grenzen jedes Kindes werden respektiert und geschützt. Im Alltag entstehen viele Situationen, in denen Nähe und Beziehungsgestaltung wichtig sind:
- Begrüßung und Verabschiedung
- Freispiel
- Vorlesen
- gemeinsame Mahlzeiten
- trösten bei Kummer oder Verletzungen
- Schlaf- und Ruhezeiten
- Wickel- und Pflegesituationen
- An- und Ausziehen
- Unterstützung beim Toilettengang
- Begleitung bei Konflikten
- Ausflüge und Spaziergänge
Körperkontakt gehört zum pädagogischen Alltag, insbesondere bei kleinen Kindern. Dieser dient ausschließlich dem Wohlbefinden, der Sicherheit oder der Unterstützung des Kindes. Erlaubte und angemessene Formen sind:
- Handgeben
- Hilfestellungen beim Anziehen
- Unterstützung beim Treppensteigen
- Trösten durch Nähe
- Kind auf den Arm nehmen
- Umarmungen wenn das Kind diese sucht
- Begleitung und Unterstützung in Pflegesituationen
Dabei achte ich auf die Signale und Wünsche des Kindes.
Verhaltensregeln zum Körperkontakt sind folgende:
- Körperkontakt erfolgt niemals gegen den Willen des Kindes (außer in Gefahrensituationen wie Weglaufen im Straßenverkehr oder bei Sturzgefahr)
- Kinder dürfen körperliche Nähe ablehnen
- kein Kind wird zu körperlicher Nähe aufgefordert
- ich respektiere verbale und nonverbale Signale des Kindes
- ich frage altersgerecht nach Zustimmung (“Darf ich dir helfen?” oder “Möchtest du auf den Arm?”)
- Körperkontakt erfolgt transparent und nachvollziehbar
- Küsse sind tabu
Die Intimsphäre der Kinder genießt besonderen Schutz in verschiedensten Situationen:
- Das Wickeln findet in einem geschützten Bereich statt
- Das Kind wird über jeden Handlungsschritt informiert und der Intimbereich wird nur soweit berührt wie es für die Pflege notwendig ist
- Die Pflege erfolgt respektvoll und ruhig
- Die Tür wird nicht verschlossen, gleichzeitig wird die Privatsphäre gewahrt, andere Kinder haben keinen direkten Zugang zur Wickelsituation
- Die Kinder erhalten Unterstützung beim Toilettengang nur soweit erforderlich, um die Selbstständigkeit zu fördern
- Die Privatsphäre wird respektiert
- Die Kinder werden nicht bloßgestellt oder unter Druck gesetzt
- Die Kinder dürfen sich möglichst ungestört umziehen und Hilfe erfolgt nur bei Bedarf
- Die Intimsphäre wird beim Umziehen auch gegenüber anderen Kindern geschützt
Gestaltung der Schlaf- und Ruhephasen
Ruhe- und Schlafzeiten sind sensible Situationen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Jedes Kind verfügt über einen Schlafplatz. Das Schlafen erfolgt in einer sicheren und ruhigen Umgebung. Dabei werden die Kinder nicht zum Schlafen gezwungen und Ruhebedürfnisse werden individuell berücksichtigt. Die Schlafgewohnheiten des Kindes in seiner Familie werden weitestgehend nach Umsetzbarkeit berücksichtigt. Die Kinder werden beim Einschlafen bedarfsgerecht begleitet. Beruhigende Nähe ist möglich, wenn das Kind diese benötigt. Der Körperkontakt beim Einschlafen erfolgt ausschließlich kindorientiert. Die Schlafräume werden regelmäßig kontrolliert und die Aufsichtspflicht bleibt jederzeit gewährleistet.
Gestaltung von Einzelkontakten
Im Alltag entstehen immer wieder Einzelkontakte, wie z.B. in Wickelsituationen. Einzelkontakte sind pädagogisch notwendig und Bestandteil der Betreuung. Sie erfolgen transparent und nachvollziehbar, dienen ausschließlich pädagogischen oder pflegerischen Zwecken und die Aufsicht über die übrigen Kinder bleibt gewährleistet. Dabei werden Räume nicht abgeschlossen, die Betreuung bleibt für Dritte grundsätzlich nachvollziehbar und die Kinder werden über Handlungen informiert und beteiligt.
Professionelle Grenzsetzung
Zum Schutz der Kinder gelten Regeln. Nicht zulässig sind:
- grenzüberschreitende Berührungen und körperliche Nähe gegen den Willen des Kindes, sowie Küsse
- Bestrafungen durch Körperkontakt
- Kitzeln gegen den Willen des Kindes
- Bloßstellungen in allerlei Kontexten und Missachtung von Schamgefühlen
- Geheimnisse zwischen Kind und Betreuungsperson
Zusammenfassend gestalte ich Nähe und Distanz so, dass meine Tageskinder Sicherheit, Geborgenheit und Vertrauen erleben, gleichzeitig aber lernen, ihre eigenen Grenzen wahrzunehmen, auszudrücken und die Grenzen anderer zu respektieren. Dadurch werden die Kinder in ihrer Selbstbestimmung gestärkt und wirksam geschützt.
Wortwahl, Sprache, Kleidung
Als Kindertagespflegeperson bin ich Vorbild und Bezugsperson. Kinder lernen durch Nachahmung. Mein Verhalten prägt ihre Entwicklung, ihr Selbstbild und ihr Verständnis von Respekt. Die Sprache in der Kindertagespflege ist wertschätzend, gewaltfrei und entwicklungsfördernd. Hierbei spreche ich mit den Kindern, nicht über sie. Es wird auf Ironie, Drohungen oder Bloßstellungen verzichtet. Ich formuliere meine Sätze positiv, statt nur Verbote auszusprechen. In Konfliktsituationen benenne ich Gefühle und begleite sprachlich, fair und neutral. Im Gespräch mit den Kindern lasse ich diese ausreden, höre aktiv zu und passe mein Tempo und meine Wortwahl dem Alter des Kindes an.
Meine Kleidung in der Kindertagespflege orientiert sich an den Anforderungen des pädagogischen Alltags. Diese ist auf Funktionalität, Bequemlichkeit und Bewegungsfreundlichkeit ausgelegt. Meine Kleidung ist sauber, ordentlich und bedeckt den Körper angemessen.
Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken
Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kinder und die Wahrung der Aufsichtspflicht stehen bei der Mediennutzung an erster Stelle.
Während der Betreuungszeit bleibt mein Smartphone weitestgehend außerhalb der Sichtweite der Kinder. Ich benutze es nur für wichtigen Austausch mit den Eltern meiner Tageskinder oder um besondere Momente fotografisch festzuhalten (für bspw. Entwicklungsdokumentationen). Meine Aufmerksamkeit liegt dabei immer auf den Kindern. Aufnahmen von den Kindern werden mit meinem Smartphone nach schriftlicher Einwilligung der Eltern gemacht. Die Verarbeitung orientiert sich an den Datenschutzrichtlinien meines privatrechtlichen Vertrags. Es werden nur nach schriftlicher Einwilligung Bilder der Kinder mit zensierten Gesichtern und voll bekleidet auf dem Instagramprofil der Kindertagespflege veröffentlicht. Messenger-Dienste werden zur schnellen und organisatorischen Kommunikation mit den Eltern genutzt. Es werden keine Bilder und Videos über Messenger verschickt. Eltern ist es in der Kindertagespflege untersagt, Bilder von anderen Betreuungskindern zu machen. Die Betreuungszeit findet medienfrei statt. Ausnahmen sind hierbei die Tonie-Box im Alltag und gesundheitliche Ausnahmesituationen. (weiter bei Krisen- Interventionsplan)
Umgang mit Belohnung und Geschenken
Es werden im Alltag keine Süßigkeiten, Spielzeuge oder ähnliches als Belohnung eingesetzt. Ausnahmen sind hierbei die Kindergeburtstage, die in der Kindertagespflege gefeiert werden. Hier dürfen Eltern des Geburtstagskindes im angemessenen Rahmen und in vorheriger Absprache Süßigkeiten oder kleine Aufmerksamkeiten für die Gemeinschaft mitbringen.
Geschenke meinerseits werden zu besonderen Anlässen den Kindern möglichst gleichwertig überreicht.
Umgang mit Eltern
Im Einvernehmen mit den Eltern wird in der Kommunikation die “Du-Form” verwendet. Der Kontakt zu den Eltern erfolgt hauptsächlich im Rahmen der Kindertagespflege. Besuche beim Kind zu Hause werden ausschließlich in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache gemacht. Hierbei gilt, dass die Aufsichtspflicht bei den Eltern liegt, sobald ein Elternteil anwesend ist. Dies gilt auch in den Räumlichkeiten der Kindertagespflege.
In der Eingewöhnungsphase gilt die Beachtung der oben genannten Punkte “Nähe und Distanz” auch für die Begleitperson des Eingewöhnungskindes, sowie in den Bring- und Abholzeiten.
Verstoß gegen den Kodex
Der Verhaltenskodex meiner Kindertagespflege ist die verbindliche Grundlage für ein sicheres, respektvolles und vertrauensvolles Miteinander. Verstöße gegen diese Vereinbarungen gefährden das Wohl der Kinder oder das professionelle Arbeitsverhältnis und werden daher konsequent und transparent behandelt.
Als Kindertagespflegeperson trage ich die Hauptverantwortung für die Einhaltung dieses Kodex. Sollte ich in einer Situation unbeabsichtigt gegen den Kodex verstoßen haben, wird dies von mir offen gegenüber den Eltern kommuniziert und sofort korrigiert. Schwere Verstöße, die das Kindeswohl gefährden, werden unverzüglich dem zuständigen Jugendamt gemeldet. In solchen Fällen greifen die gesetzlichen Kinderschutzverfahren nach §8a SGB VIII. Schwere oder wiederholte Verstöße können meinerseits zum Entzug der Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt führen.
Für eine gelingende Erziehungspartnerschaft müssen sich auch die Eltern an die oben genannten Regeln halten.
Stufe 1 Das klärende Gespräch: Bei einem Erstverstoß suche ich das direkte, persönliche Gespräch mit den Eltern. Ziel ist es, das Bewusstsein für das Risiko zu schärfen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Stufe 2 Schriftliche Abmahnung: Bleibt das Gespräch erfolglos und wiederholt sich der Verstoß erfolgt eine schriftliche Abmahnung.
Stufe 3 Kündigung des Betreuungsverhältnisses: Bei schwerwiegenden Verstößen oder wenn eine Fortführung der Erziehungspartnerschaft unzumutbar wird, behalte ich mir die fristlose Kündigung des Betreuungsvertrages vor.
Jeder dokumentierte oder vermutete Verstoß, sowie die daraufhin geführten Gespräche und getroffenen Maßnahmen, werden von mir schriftlich festgehalten. Dies dient der Absicherung aller Parteien und der Transparenz gegenüber dem Fachdienst.
3 Partizipation
Die Partizipation in der Kindertagespflege ist auch ein fester Bestandteil unseres Alltags. Schon die Kleinsten besitzen die Fähigkeit, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu äußern. Ich hole die Kinder dort ab, wo sie in ihrer Entwicklung stehen und biete ihnen altersgerechte Räume, in denen sie Selbstwirksamkeit erfahren können.
Beispiele kindlicher Partizipation:
- Ein Kind zeigt durch Blickkontakt oder Gesten auf ein Spielzeug oder wendet sich unzufrieden ab, nehme ich dies als Entscheidung ernst.
- Beim Wickeln oder anderen pflegerischen Tätigkeiten kündige ich jeden Schritt verbal an und warte auf die körperliche Bereitschaft des Kindes.
- Freie Zugänglichkeit von Spielmaterialien in offenen Regalen oder auf Augenhöhe der Kinder.
- Die Garderobenplätze sind frei zugänglich und regen zum Mitentscheiden und Mithelfen an.
- Die Kinder dürfen bei der Wahl der Ausflugsziele mitbestimmen.
- Generelle Mitsprache bei Interessen, z.B. von Musik- oder Bücherwünschen.
- Die Kinder entscheiden beim Essen nicht nur, was sie probieren möchten, sondern auch, wann sie satt sind.
- Wenn ein Kind keinen körperlichen Kontakt möchte, wird dieses Nein von allen respektiert.
- Die Kinder haben das Recht, Emotionen auszuleben und entscheiden selbst, wann sie bereit für Trost oder eine Ablenkung sind.
Auszug aus meiner Konzeption zur elterlichen Partizipation:
Im Gespräch mit den Eltern erfahre ich wichtige Dinge, die es mir möglich machen, das Kind bestmöglich zu begleiten.
Die Kommunikation findet folgendermaßen statt:
- Tür- und Angelgespräch
- Entwicklungsgespräch
- Informationsgespräch
- Telefonkontakt, Emailkontakt und Flip App
zu 1. ist ein kurzer, täglicher und wechselseitiger Austausch von Informationen, die für die Betreuungszeit oder die Eltern von Bedeutung sind und findet zu den Bring- und Abholzeiten statt.
zu 2. findet einmal jährlich in Form eines Austausches zwischen Ihnen als Eltern und mir statt, bei dem wir uns über die Entwicklung Ihres Kindes unterhalten.
zu 3. kann beidseitig erfolgen für einen Informationsaustausch über wichtige Ereignisse und Veränderungen in der Familie, Erkrankungen des Kindes, uvm.
zu 4. Nach Ende der Betreuungszeit bin ich für die Eltern telefonisch und über Textnachrichten nur noch im Notfall schnell erreichbar. Über Messengerdienste oder per Mail können trotzdem kurze, wichtige Nachrichten oder Fragen gesendet werden. Diese beantworte ich in der Regel täglich.
Alles, was bis zum Start des nächsten Betreuungstages warten kann, wird zu den Bring- und Abholzeiten im kurzen Tür- und Angelgespräch ausgetauscht. Insbesondere bei der Kommunikation über diverse Messengerdienste bitte ich darum, von Sprachnachrichten und langen Textnachrichten abzusehen.
Die Eltern werden über das Schutzkonzept informiert und ihnen wird dieses zur Verfügung gestellt.
(Weiter bei Beschwerdeverfahren & Verhaltenskodex)
4 Potenzial- und Risikoanalyse
Die Potenzial- und Risikoanalyse dient dazu, Gefahrenquellen im Alltag der Kindertagespflege frühzeitig zu erkennen, zu minimieren und gleichzeitig die Stärken des Betreuungssettings gezielt für das Kindeswohl zu nutzen. Sie ist die Basis für mein tägliches Handeln und wird von mir regelmäßig überprüft.
Potenzialanalyse:
Der familiäre Rahmen einer Kindertagespflege bietet einige Potenziale für die Kinder. Als feste Tagespflegeperson bin ich die einzige Bezugsperson vor Ort. Dies ermöglicht mir den Aufbau einer sicheren Bindung, die das Fundament für den emotionalen Schutz des Kindes bildet. Die Betreuung von maximal 5 Kindern gleichzeitig erlaubt es mir, jedes Kind intensiv zu beobachten. Verhaltensänderungen, Signale von Unwohlsein oder Überforderung werden schnell wahrgenommen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit eines strukturierten, aber flexiblen Tagesablaufes im häuslichen Umfeld, der den Kindern Orientierung, Sicherheit und Geborgenheit schenkt. Außerdem entsteht durch täglichen, intensiven Austausch mit den Eltern ein enges Vertrauensverhältnis. Veränderungen im Verhalten des Kindes können somit sofort gemeinsam besprochen werden.
Risikoanalyse:
Trotz aller Vorteile birgt jedes Betreuungsverhältnis strukturelle, räumliche und persönliche Risiken. Diese werden durch gezielte Schutzmaßnahmen aufgefangen.
Situation des Alleinseins: In meiner Kindertagespflege arbeite ich alleine in meinen eigenen Räumen. Ich verpflichte mich zu regelmäßigen Fortbildungen, Austausch in Netzwerken und zu enger Kooperation mit dem Jugendamt und dem Tageselternverein Esslingen, um die Gefahr der Betriebsblindheit oder der Überforderung in Stresssituationen zu verhindern.
Räumliche Risiken: In den Räumlichkeiten besteht die Gefahr von Verletzung oder Grenzverletzung der Kinder untereinander. Diese Gefahr wird maßgeblich durch die Vorgaben des Jugendamtes zum Erhalt der Pflegeerlaubnis eingeschränkt. Auch diese Standards werden regelmäßig überprüft. Meine Betreuungsräume sind kindersicher gestaltet durch Steckdosenschutz, Fenster- und Türenschutz, gesicherten Schubladen und Schränken. Es wurden Eckenschutz, ein Ofengitter und ein Herdgitter, sowie weitere Sicherungen montiert, die mögliche Unfälle vermeiden.
Ich bin mir bewusst, dass ich trotz allen Sicherungen im Haushalt wachsam mit der Aufsichtspflicht umgehen muss. Ich lasse den Kindern Freiraum, behalte sie jedoch im Blick- oder Hörbereich.
Pädagogische Risiken: Zwischen Erwachsenen und Kleinkindern besteht immer ein Machtgefälle. In Stresssituationen besteht theoretisch ein Risiko von grenzverletzenden Reaktionen des Erwachsenen. Ich verhüte diese Situation indem ich eine bedürfnisorientierte und gewaltfreie Pädagogik praktiziere. Die Pflegesituation beim Wickeln oder Ähnlichem geschieht nur mit Ankündigung und die Kinder werden aktiv in Entscheidungen mit einbezogen, um ihre Selbstwirksamkeit zu stärken. Falls es doch einmal zu Erschöpfung meinerseits kommen sollte, weis ich, mir zu helfen indem ich erlernte Deeskalationsstrategien anwende.
Digitale Risiken: Es besteht das Risiko von Verletzung der kindlichen und familiären Privatsphäre durch Fotoaufnahmen oder der Weitergabe von Daten über Messengerdienste oder Ähnlichem. Dies wird abgewandt durch die Einhaltung des Verhaltenskodexes zum Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken. (siehe oben)
Qualitätsentwicklung und Überprüfung:
Die Potenzial- und Risikoanalyse wird wie meine weiteren Dokumente der Kindertagespflege regelmäßig von mir auf den aktuellen Stand meiner Werte, Bedürfnisse aller Beteiligten und Veränderungen überprüft.
5 Beschwerdeverfahren
Eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft lebt von Offenheit, Ehrlichkeit und gegenseitigem Respekt. Wir verbringen viel Zeit miteinander und haben durch das betreuende Kind intensive, bedeutsame Schnittstellen. Diese können zu Missverständnissen, unterschiedlichen Ansichten und Unzufriedenheit führen. Die Meinung der Eltern meiner Tageskinder ist mir wichtig.
Wenn sie Anregungen, Sorgen oder Kritik haben, wünsche ich mir einen offenen und zeitnahen Dialog. Ich verstehe Beschwerden, Sorgen und Kritik der Eltern nicht als Angriff, sondern als Chance zur Qualitätsentwicklung und als Zeichen ihres Vertrauens und es hilft mir, meine pädagogische Arbeit zu reflektieren.
Eine Beschwerde von den Eltern hat niemals negative Auswirkungen auf mein Verhältnis zu deren Kind oder auf die Familie. Alle Gespräche und Anliegen werden absolut vertraulich behandelt und nicht nach außen getragen. Ich nehme ihr Anliegen ernst und bemühe mich um eine schnelle, gemeinsame Klärung auf Augenhöhe.
Um den Eltern den Umgang mit Kritik zu erleichtern, folgt mein Beschwerdemanagement einem klaren und transparenten Ablauf:
Ablauf des Beschwerdeverfahrens:
- Schritt 1 Das direkte Tür- und Angelgespräch: Für kurze Fragen oder eine Kleinigkeit, die sie ärgert, nutzen wir das Tür- und Angelgespräch, um eventuelle Missverständnisse sofort aus der Welt zu schaffen.
- Schritt 2 Das terminierte Konfliktgespräch: Betrifft ihre Kritik grundlegende pädagogische Fragen, den Tagesablauf, vertragliche Dinge oder andere anhaltende Sorgen, vereinbaren wir zeitnah ein separates, ungestörtes Gespräch außerhalb der Betreuungszeit. So haben wir beide den Raum, die Situation sachlich zu analysieren und eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen.
- Schritt 3 Schriftliche Rückmeldung (optional): Wenn es Ihnen schwerfällt, Kritik im direkten Gespräch zu formulieren, können Sie mir Ihr Anliegen jederzeit schriftlich zukommen lassen. Daraufhin werde ich mich bei Ihnen zurückmelden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
- Schritt 4 Externe Unterstützung und Vermittlung (Mediation): Sollte es uns in einem direkten Gespräch einmal nicht gelingen, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden, steht uns der offizielle Weg über unseren Fachdienst offen. Hierzu haben sie jederzeit das Recht, sich an den zuständigen Fachdienst für Kindertagespflege oder das Jugendamt zu wenden. Die dortigen FachberaterInnen fungieren als neutrale VermittlerInnen, moderieren bei Bedarf Konfliktgespräche und unterstützen uns dabei, eine professionelle Lösung im Sinne des Kindeswohls zu finden.
( weiter bei Partizipation- Umgang in Konfliktfall, Beschwerde und Information & unter Verhaltenskodex)
6 Sexualpädagogisches Konzept
Das sexualpädagogische Konzept für die Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil meines Schutzkonzeptes und das Fundament für einen professionellen, sensiblen und altersgerechten Umgang mit der körperlichen und emotionalen Entwicklung meiner Tageskinder. Es beschreibt den Umgang der Tagespflegeperson mit kindlicher Sexualität im Alltag der Tagespflege. Dadurch wird ein sicherer und transparenter Orientierungsrahmen für alle Beteiligten geschaffen. Die sexuelle Entwicklung des Kindes ist ein positiver, aber sensibler Lebensbereich, der auch als solches gesehen und behandelt werden muss.
In den ersten Lebensjahren entdecken Kinder die Welt und sich selbst mit allen Sinnen. Eine wertschätzende, unaufgeregte und vorurteilsfreie Haltung meinerseits ist hierbei entscheidend. Die natürliche Neugier der Kinder an den eigenen Genitalien oder dem Körper anderer Kinder wird als normaler Teil der gesunden Entwicklung verstanden und sollte sensibel begleitet werden. Durch das korrekte Benennen der Körperteile in unserer Tagespflege lernt das Kind, ohne Schamgefühl eine positive Beziehung zum eigenen Körper aufzubauen. Fragen der Kinder werden von mir altersgerecht und sachlich beantwortet.
Die Prävention von sexualisierter Gewalt beginnt bereits im Kleinkindalter durch das Einüben von Selbstbestimmung. Die Kinder lernen hier früh ihre eigenen Grenzen wahrzunehmen und die der anderen zu respektieren. Ein klares “nein”,.. wird im Alltag bei Pflegesituationen, im Spiel oder bei anderen Tätigkeiten strikt beachtet.
Pflege und Wickelsituation
Die Situation des Wickelns ist sensibel und muss von Respekt und Schutz um die Intimsphäre des Kindes begleitet sein. Beim Wickeln, Umziehen und Pflegen gilt der Grundsatz der Partizipation und Freiwilligkeit. Ich kündige mein Vorhaben und jeden Pflegeschritt an und begleite alles sprachlich, um Transparenz und Sicherheit zu schaffen. Das Wickeln findet in einem geschützten Bereich statt, der für andere anwesende Personen nicht einsehbar ist und für andere Kinder nicht im Wirkungsfeld liegt. Es wird gewickelt, wenn das Kind in einem unaufgeregten, entspannten Zustand ist. Es werden von mir keine negativen Äußerungen über Geruch, Ausscheidungen oder Genitalien getätigt. Die Pflegesituationen laufen positiv, sachlich und ruhig ab. Außerdem werden in Pflegesituationen sowie auch bei nur teilbekleideten Kindern keine Foto oder Videoaufnahmen gemacht.
Durch Erklärung des Wickelns verdeutliche ich die Wichtigkeit der Pflege und Sauberkeit des Intimbereichs den Kindern, um eine entspannte Wickelsituation und die Kooperation des Kindes zu fördern. Sollte das im Ausnahmefall nicht möglich sein, wird das Kind nicht gegen deutlichen und/ oder körperlichen Widerstand gewickelt. Auch das wird natürlich direkt mit den Eltern besprochen.
Übergangssituation von Windel zu Töpfchen/ Toilette
Der Übergang von der Windel zum Töpfchen oder der Toilette ist ein großer Meilenstein in der psychosexuellen Entwicklung eines Kindes. Dieser Prozess wird von mir als Tagesmutter ohne Druck und Zwang gestaltet. Das Kind bestimmt das Tempo selbst, sobald es biologische Signale der Reife zeigt. Ich erfrage ab und an, ob es Zeit ist, mal auf die Toilette zu gehen, und rege das Kind an, auf sein Körpergefühl zu hören.
Das Händewaschen nach dem Toilettengang wird als festes, positives Ritual gesehen und umgesetzt, das den Abschluss der Pflegesituation bildet und die Körperhygiene ganz natürlich festigt.
Ich unterstütze das Kind jederzeit beim Gang aufs Töpfchen oder die Toilette. Ziehe mich aber langsam und schrittweise zurück, sobald das Kind mehr Intimsphäre einfordert.
Entdeckungsspiele
Der Umgang von Entdeckungsspielen der Kinder untereinander wird wie folgt behandelt. Grundsätzlich sind die Kinder hier im Alltag immer bekleidet mit Windel oder Unterhose/ Hemd und Body sowie einer Hose/ Pullover. Lediglich in Situationen wie dem Wickeln, dem Umziehen oder im Sommer beim Planschen auf der Terrasse (mit Windel) kommt es zum Entkleiden/ Umziehen. In diesen Situationen beachte ich die Privatsphäre des Kindes und achte darauf, das Kind aus dem direkten Wirkungsbereich der anderen Kinder herauszunehmen.
Falls trotzdem einmal eine Situation entsteht, in der Kinder sich gegenseitig oder selbst entdecken möchten, ist dies nur unter Einhaltung klarer Regeln erlaubt.
- Wir haben einen geschützten Rahmen, das heißt keine anderen Erwachsenen (Eingewöhnungseltern/ Familienmitglieder der Tagesmutter) sind anwesend
- es gibt keinen Zwang
- die Situation läuft natürlich und “nebenher” ab
- es werden keine Gegenstände benutzt oder eingeführt
- die Intimsphäre wird nicht verletzt
Ich beobachte als Tagesmutter die Situation aufmerksam und animiere die Kinder nach etwas Zeit dazu, sich langsam wieder anzuziehen.
andere mögliche Situationen in der Kindertagespflege
- Toilettengänge meinerseits finden, sofern ich die einzige Erwachsene Person in den Räumlichkeiten bin, mit offener Türe statt, um zumindest in Hörweite zu bleiben. Dazu erkläre ich auch meine Grenzen und Raum der Intimsphäre.
- Wenn ein Kind sich ausziehen möchte um nackt zu sein, findet dies nur ohne andere erwachsene Personen statt. Das Kind wird nach einiger Zeit motiviert, sich wieder anzuziehen.
- In ein grenzüberschreitendes Verhalten eines Kindes wird eingegriffen und dieses sprachlich begleitet. Ich erkläre dem Kind die Grenzen und versuche verständlich zu machen, warum wir diese akzeptieren und schützen müssen. Solche Vorkommnisse werden mit den Eltern zeitnah besprochen.
Auch im sexualpädagogischen Kontext ist meine Kindertagespflege eng an das familiäre Umfeld gebunden und unsere Erziehungspartnerschaft auch hierbei von wichtiger Bedeutung. Durch den offenen Dialog mit den Eltern über Werte, Begriffe, Vorstellungen des Umgangs mit diesem Thema und Entwicklungsphasen wird gewährleistet, den Umgang des Kindes mit seiner Sexualität natürlich zu begleiten.
7 Krisen-Interventionsplan
Im folgenden beschreibe ich den konkreten Ablauf in möglichen Situationen:
Medizinische Notfälle, Unfälle und das plötzliche Ausfallen der Tagesmutter
Im Falle eines (schweren) Unfalls oder einer plötzlichen, akuten Erkrankung eines Kindes greift die Erste- Hilfe- Kette, die von mir ruhig, aber zügig abgearbeitet wird. Das Ziel ist erst einmal die Sicherung der Vitalfunktion und das Absetzen des Notrufes. Parallel dazu werden die anderen Tageskinder in einen sicheren Bereich gebracht, um weitere Folgeunfälle oder Traumatisierungen durch die Situation zu vermeiden. Je nach Schwere des Unfalls kann es zu kurzzeitigem, sinnvollem Einsatz von altersgerechten Medien wie TV, Tablet oder Handy kommen. Das dient dazu, sich ganz auf das hilfsbedürftige Kind zu konzentrieren und die anderen Kinder abzulenken. Auch das Hinzuziehen von erwachsenen Familienmitgliedern oder zufälligen Passanten zur Unterstützung in dieser Situation ist möglich.
Nach der Erstversorgung des betroffenen Kindes und eventuellen Eintreffen des Rettungsdienstes erfolgt die unverzügliche telefonische Benachrichtigung der Eltern sowie im Nachgang die Meldung an die Unfallkasse, das Jugendamt, den Tageselternverein und die Notiz im Unfallheft.
Ich als Tagesmutter muss in der Tagespflege bleiben und darf das verunfallte Kind nicht mit in ein Krankenhaus begleiten, sofern noch andere Kinder in der Tagespflege anwesend sind.
Entsteht eine Situation in der ich als Tagesmutter plötzlich im Verlauf der Betreuungszeit ausfalle (durch Unfall, akuter Krankheit, medizinischen oder familiären Notfall) darf für diese Ausnahmesituation, nur für die Zeit bis die Tageskinder schnellstmöglich und auf direktem Weg von den Eltern abgeholt werden, eine Vertrauensperson der Tagesmutter (familiäre erwachsene Person) die Betreuung sicherstellen.
Für diese Ausnahmesituation hat diese Person dann Zugriff auf Daten wie Telefonnummern der Eltern, die für die Situation des Notfalls erforderlich sind. Auch in dieser Ausnahmesituation ist das Einsetzen von altersgerechten Medien zur Ablenkung möglich.
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Nehme ich als Tagesmutter Anhaltspunkte für körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt sowie Vernachlässigung wahr, tritt ein gesetzlich geregelter Ablauf in Kraft. Da eine Tagesmutter keine Alleingänge machen darf, wird hierzu eine insoweit erfahrene Fachkraft (IeF) des Jugendamtes oder eines freien Trägers zur Gefährdungseinschätzung hinzugezogen.
Die Einschätzung der IeF zur Kindeswohlgefährdung erfolgt unabhängig von Einschätzungen anderer Dienste. Sie berät anonymisiert, d.h. es darf nicht der Namen der Familie und des Kindes genannt werden und sie darf jederzeit von mir ohne vorherige Absprache mit dem Tageselternverein oder den Personensorgeberechtigen hinzugezogen werden.
Folgende Voraussetzungen gelten, um als Insoweit erfahrene Fachkraft tätig zu sein:
- pädagogische oder psychologische Ausbildung bzw. Studium (Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Heilpädagogik, Psychologie,) oder Ausbildung zur Erzieherin oder zum Lehrer mit einschlägigen Zusatzausbildungen; mehrjährige Praxiserfahrung und Erfahrungen mit Praxisfällen im Kinderschutz
- Zusatzqualifikation im Bereich der Wahrnehmung, Beurteilung und des Handelns im Kinderschutz sowie
- ausgewiesene Handlungskompetenz im Sinne eines in der Praxis anerkannten Aufgabenprofils
- Zertifizierungslehrgang zur Insoweit erfahrenen Fachkraft
Aufgaben der IeF:
- Sammlung, Bewertung und Einschätzung der vorliegenden Informationen, sowie Abschätzung weiterer Klärungsbedarfe
- Prüfung und Gewichtung der wahrgenommenen Anhaltspunkte
- Risikoeinschätzung von möglicher Kindeswohlgefährdung
- Begleitung und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, ohne Übernahme der Fallverantwortung
- Beratung zur Einbeziehung des Kindes/ Jugendlichen in die Risikoeinschätzung (ob und falls ja, wie)
- Ressourcenüberprüfung des jeweiligen Kindes/ Jugendlichen und dessen Familie sowie der anfragenden Einrichtung
- Beratung, ob und welche Institutionen mit einbezogen werden können
- Beratung zum Elterngespräch im Kinderschutz
Die Beobachtungen werden präzise, sachlich und zeitnah dokumentiert. In Absprache mit der insofern erfahrenen Fachkraft wird - sofern der Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet wird - das Gespräch mit den Eltern gesucht, um Hilfen anzubieten, bevor bei einer akuten Gefahr das Jugendamt zur Inobhutnahme eingeschaltet wird.
Es folgt der offizielle vom Jugendamt Esslingen, TEV Esslingen und vielen weiteren Fachstellen erarbeitete Ablauf in folgenden Situationen:
Ablauf bei Vermutung einer Kindeswohlgefährdung außerhalb der Kindertagespflegestelle (Familie, Verwandte, etc.)
Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt, Kontakt zu Kompass Kirchheim oder Wildwasser Esslingen e.V. aufnehmen.
• betroffenes Kind und dessen Äußerungen ernst nehmen
• Beziehungsangebote an die Kinder machen
• keine voreiligen Schlüsse ziehen!
• keine unbegründeten Verdächtigungen äußern!
• aufmerksam beobachten
• vertrauensvoller Umgang mit Kind und Eltern
• evtl. Eltern in die Einschätzung miteinbeziehen
→
• Vermutung auf Gewalt, Grenzverletzung oder Übergriff wird geäußert oder Vorfall wird geschildert oder von der Tagespflegeperson wahrgenommen (auch Bauchgefühle berücksichtigen)
• Dokumentation erforderlich
• Risikoeinschätzung mit der Kiwo-Skala, Auswertung mit Manual
• Besprechung im Kolleg*in (TiagR) und mit Fachberatung TEV
Kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden: Hinzuziehung einer Insoweit erfahrenen Fachkraft (IeF), Information an Fachberatung TEV
Vermutung bestätigt sich nicht
• Kind weiter beobachten und dokumentieren.
• evtl. erneute Hinzuziehung von IeF
Vermutung bleibt unklar
• weiteres Vorgehen mit IeF, Fachberatung TEV abstimmen
• Eltern-Personenberechtigte-Gespräch mit Thematisierung der Anhaltspunkte
• Zielvereinbarungen mit den Eltern werden getroffen
• erneute Überprüfung, ob Ziele erreicht wurden
Entwicklung ist zu erkennen
• mit den Eltern weiter in Kontakt bleiben, ermutigen
• Kind beobachten, dokumentieren
keine Entwicklung
• erneute Risikoeinschätzung mit IeF
• Maßnahmen ergreifen, z.B. Sozialer Dienst wird informiert
Vermutung bestätigt sich
• Kindeswohlgefährdung wird mit den Personensorgeberechtigten thematisiert
• verbindliche Vereinbarungen werden schriftlich getroffen
• Hilfsangebote werden aufgezeigt
• weiter beobachten und Kooperationswille und -fähigkeit überprüfen
• Teambegleitung und unterstützende Maßnahmen
dringliche Kindeswohlgefährdung
• Kind kann nicht mehr nach Hause gelassen werden
• Einschalten Sozialer Dienst oder Polizei
• Eltern müssen über diese Schritte informiert werden
Ablauf bei Vermutung einer Kindeswohlgefährdung durch ein übergriffiges, vernachlässigendes und/oder sexualisiertes Verhalten durch Tagespflegeperson(en) und ggf. Personen im Haushalt der Tagespflegeperson
Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt, Kontakt zu Kompass Kirchheim oder Wildwasser Esslingen e.V. aufnehmen.
• betroffenes Kind und dessen Äußerungen ernst nehmen
• betroffenes Kind schützen
• präventive Maßnahmen zur Stärkung des betroffenen Kindes
• keine voreiligen Schlüsse ziehen!
• keine unbegründeten Verdächtigungen äußern!
• aufmerksam beobachten
• keine Suggestivfragen stellen
• Gespräch mit der beschuldigten Person führen
→
• Vermutung auf Gewalt, Grenzverletzung oder Übergriff wird geäußert oder Vorfall wird geschildert
• oder von der Fachkraft wahrgenommen (auch Bauchgefühle berücksichtigen)
• Information an Leitung und Träger-Dokumentation zwingend erforderlich
• Erstbewertung der Hinweise durch Leitung und Träger
• je nach Situation Gespräch mit dem beschuldigten Mitarbeitenden, ggf. auch mit dem betroffenen Kind
• Hinzuziehung der Insoweit erfahrenen Fachkraft
Risikoeinschätzung
Vermutung bestätigt sich nicht
• Verfahren abgeschlossen
• Beginn Rehabilitationsverfahren
Vermutung bleibt unklar
• weiteres Vorgehen mit Leitung, Träger Fachberatung und ggf. IeF abstimmen
• Schutzmaßnahmen für das Kind ergreifen
• Gespräch mit den Eltern • Gespräche im Team, Begleitung und Aufarbeitung
• Konsequenzen für beschuldigten Mitarbeitenden – Freistellung, andere Tätigkeit, Tätigkeit unter Aufsicht
• Finden einer gemeinsamen Sprachregelung gegenüber Dritten
Vermutung bestätigt sich
• straf- und personalrechtliche Maßnahmen
• Hilfsangebote an die Eltern des betroffenen Kindes
• Information der Eltern
• weitere Öffentlichkeitsarbeit (empfohlen)
Ablauf bei Vermutung einer Kindeswohlgefährdung durch ein übergriffiges und/oder sexualisiertes Verhalten durch andere Kinder in der Kindertagespflegestelle
Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt, Kontakt zu Kompass Kirchheim oder Wildwasser Esslingen e.V. aufnehmen.
• betroffenes Kind und dessen Äußerungen ernst nehmen
• Beziehungsangebote an die Kinder machen
• betroffenes Kind schützen
• präventive Maßnahmen zur Stärkung des betroffenen Kindes
• beschuldigtes Kind nicht als Täter behandeln
• keine voreiligen Schlüsse ziehen!
• keine unbegründeten Verdächtigungen äußern!
• aufmerksam beobachten
• keine Suggestivfragen stellen
• vertrauensvoller Umgang mit den Kindern
• kein Gespräch mit beiden Kindern gemeinsam, sondern einzeln
→
• Vermutung auf Gewalt, Grenzverletzung oder Übergriff wird geäußert oder Vorfall wird geschildert
• oder von einer anderen Tagespflegeperson wahrgenommen (auch Bauchgefühle berücksichtigen)
• Information an Fachberarung TEV -Dokumentation zwingend erforderlich
•Gespräch mit den beteiligten Kindern
•Eltern informieren
Risikoeinschätzung mit der Kiwoskala für alle beteiligten Kinder, ggf Verfahrensablauf zu Kindeswohlgefährdung durch die Familie Risikoeinschätzung mit der IeF:
Vermutung bestätigt sich nicht
• Kinder weiter beobachten und dokumentieren
Vermutung bleibt unklar
• betroffene Kinder schützen
• pädagogische Maßnahmen ergreifen
• Kinder gut beobachten und begleiten
Vermutung bestätigt sich
• weiteres Vorgehen mit Fachberatung TEV abstimmen
• Schutzmaßnahmen für das betroffene Kind ergreifen
• beschuldigtes Kind nicht als Täter bezeichnen
• konsequente pädagogische Maßnahmen für das übergriffige Kind
• mit den Eltern der beteiligten Kinder Gespräche führen, Hilfsangebote aufzeigen
• gezielte pädagogische Angebote zum Thema
• klare Regeln aufstellen und mit der Kindergruppe thematisieren
• prüfen, ob und wie der Vorfall mit der Elternschaft besprochen wird (Anonymität der betroffenen Eltern)
• Reflektion mit Fachberatung TEV
• Schutzkonzept überprüfen
8 Aufarbeitung/ Rehabilitation
Treten Fälle von Kindeswohlgefährdung in der Kindertagespflege auf oder werden hier erkannt, gibt es einige Dinge aufzuarbeiten. Hierzu kommt es, sobald eine akute Krise - wie ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder ein schwerwiegender Vorfall in der Kindertagespflege- abgewendet und aufgeklärt wurde. Diese Phase ist wichtig, um das Erlebte professionell zu verarbeiten und das Vertrauen der Familien und mir wiederherzustellen, die Arbeitsfähigkeit der Tagesmutter wiederherzustellen und meine pädagogische Qualität langfristig zu stärken.
Pädagogische Aufarbeitung
Sie dient dazu, den Vorfall lückenlos zu analysieren und als Lernfeld für die Zukunft zu nutzen. Ich als Tagesmutter reflektiere hierbei unter Einbeziehung des Jugendamtes oder der IeF die Dynamik der Krise. Es wird überprüft, wie die Sicherungsmechanismen des Schutzkonzeptes gegriffen haben und an welchen Stellen Anpassungsbedarf besteht. Wurden Anzeichen zu spät erkannt oder gab es Kommunikationshürden? Die Erklärungen hierzu können zukünftige Risiken minimieren.
Begleitung und Rehabilitation der betroffenen Kinder
Im Mittelpunkt während und nach einer Krise steht das psychische und physische Wohlbefinden der Kinder. Wurde ein Kind von Grenzverletzungen oder Gefährdung betroffen, benötigt es ein besonders geschütztes, stabiles Umfeld und somit auch im Raum meiner Kindertagespflege, um wieder Sicherheit zu gewinnen. Ich als Tagesmutter biete weiterhin konstante emotionale Begleitung, Verlässlichkeit und feinfühlige Zuwendung. Sollten Traumatisierungen oder Verhaltensauffälligkeiten sichtbar werden, arbeite ich eng mit den Eltern und ggf. Fachdiensten zusammen, um eine professionelle therapeutische Begleitung zu unterstützen. Auch die anderen Tageskinder werden sensibel aufgefangen, um Ängste abzubauen.
Wiederherstellung der Erziehungspartnerschaft
Eine Krise erschüttert oft das Fundament der Zusammenarbeit mit den Eltern. Durch eine offene und transparente Kommunikation kann verloren gegangenes Vertrauen wieder aufgebaut werden. Fehler von Gefährdung und sonstigen Vorkommnissen werden nicht verschwiegen, sondern verantwortungsvoll und im Sinne des Kinderschutzes gelöst.
Rehabilitation der Tagesmutter
Die emotionale Belastung nach einem bestätigten Vorfall oder unbegründetem Verdacht kann groß sein. Zur Sicherung meiner eigenen Professionalität kenne ich zuständige Anlaufstellen und nutze passende Angebote zur eigenen Aufarbeitung bei meiner zuständigen Fachberatung und löse somit verbundene Unsicherheiten, Schuldgefühle und Ängste um gestärkt in den Alltag der Kindertagespflege zurückzukehren.
9 Fortbildung/ Qualitätssichernde Maßnahmen
Dieses von mir entworfene Schutzkonzept wird von mir regelmäßig auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls umgeschrieben. Durch meine Erfahrungen wird es ständig weiterentwickelt, sichert somit die Qualität meiner Arbeit, verhindert Betriebsblindheit und bleibt dauerhaft aktuell. Auch mein fachliches Handeln wird dadurch an neue Erkenntnisse angepasst und garantiert somit den Schutz der Kinder.
Die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen, unter anderem zum Thema Kinderschutz, ist Vorgabe und wird von mir selbstverständlich wahrgenommen und dokumentiert. Da sich auch rechtliche Rahmenbedingungen und pädagogische Ansätze weiterentwickeln, bleibe ich stets auf dem neuesten Stand. Hier wird seitens fachlicher professioneller Kursleiter und einem Austausch unter Kollegen mein Wissen regelmäßig aufgefrischt.
Zur Qualitätssicherung gehören auch eine regelmäßige Prüfung meiner räumlichen Sicherheitsstandards, Aktualität der Notfallnummern und der jährliche Besuch meiner Fachberatung.
10 Kooperations- und Ansprechpartner
Im folgenden liste ich Ansprechpartner des Landkreises Esslingen auf, die mir durch eine Broschüre des Jugendamts Esslingen bekannt sind und von allen Beteiligten Personen in einer Krise kontaktiert werden dürfen
Insoweit erfahrene Fachkräfte im Sinne des
§ 8 a Abs. 4 SGB VIII; § 8 b Abs.1 SGB VIII; § 4 Abs. 2 KKG
Psychologische Beratungsstelle Esslingen Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
Telefon 0711/3902-42671
Psychologische Beratungsstelle Nürtingen Landratsamt Esslingen
Außenstelle Nürtingen
Am Obertor 29
72622 Nürtingen
Telefon 0711 3902-42828
Psychologische Beratungsstelle Kreisdiakonieverband im Landkreis Esslingen
Berliner Straße 27
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 342157100
Psychologische Beratungsstelle Kreisdiakonieverband im Landkreis Esslingen
Eisenbahnstraße 3 Gartenstraße 2
70794 Filderstadt 70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon 0711 702096 Telefon 0711 7979368
Psychologische Beratungsstelle Caritasverband Nürtingen
Werastraße 20
72622 Nürtingen
Telefon 07022 2158-0
Psychologische Beratungsstelle Stiftung Tragwerk
Schlierbacher Straße 43
73230 Kirchheim unter Teck
Telefon 07021 485590
KOMPASS-Beratungsstelle bei vermuteter sexueller Gewalt
Marstallgasse 3
73230 Kirchheim unter Teck
Telefon 07021 6132
Wildwasser Esslingen e. V. bei vermuteter sexueller Gewalt
Merkelstraße 16
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 355589
Pro Familia Wellingstraße 8-10
73230 Kirchheim unter Teck
Telefon 07021 3697
Fachberatung Kindertagesbetreuung Landratsamt Esslingen
für: Kindertageseinrichtungen und den Tageselternverein
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3902-42922
Telefon 0711 3902-42895
Telefon 0711 3902-43269
Kreisjugendring Esslingen Kinder- und Jugendhaus Aichtal
für: Jugendhäuser, Jugendhausähnliche Einrichtungen, Mobile Jugendarbeit
Straße zur Rudolfshöhe 25
72631 Aichtal-Aich
Telefon 07127 960827
Kindeswohl@KJR-es.de
Weitere Ansprechpartner bei Kindeswohlgefährdung:
Kinderschutzbund Kreisverband Esslingen
Neckarstraße 86
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 352955
Telefax 0711 353737
kontakt@ksb-es.de www.ksb-es.de
